Prüfbefunde für ihre Arbeitsmittel nach AM-VO §§ 7;8;9

Viele Arbeitsmittel sind vor Inbetriebnahme, nach Aufstellung, nach Vorfällen welche die Sicherheit betreffen und wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfkriterien und Prüfergebnisse sind im Prüfbuch festzuhalten und über die gesamte Lebensdauer des Arbeitsmittels am Aufstellungsort aufzubewahren.

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