Mutterschutzevaluierungen

Die Evaluierung nach dem Mutterschutzgesetz ist ebenfalls für jeden Arbeitsplatz zu erstellen und am Ende der Beurteilung muss eine Feststellung getroffen werden, welche Tätigkeiten an den betroffenen Arbeitsplätzen von schwangeren oder stillenden Müttern durchgeführt werden dürfen. Diese Dokumente müssen unter Berücksichtigung der Beschäftigungsbeschränkungen und Beschäftigungsverbote zum Schutz des ungeborenen Lebens durchgeführt werden.

Ich übernehme für Sie die Evaluierung, die Beurteilung und die Auswertung der Ergebnisse. Gleichzeitig entsteht ein Dokument, dass Sie den Mitarbeiterinnen sofort nach der Meldung einer Schwangerschaft zur Kenntnis bringen können.

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