Elektrotechnische Überprüfungen

Gesetzliche Prüfpflichten – Wir kümmern uns darum.

Elektronische Überprüfungen

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Objekt Intervall Verpflichtender Vermerk?
El. Anlagen in Arbeitsstätten längstens 10/5/3/1 Jahre) ja Prüfbefund
Blitzschutzanlage: ordnungsgemäßer Zustand längstens 3 Jahre ja Prüfbefund
Blitzschutzanlage im Ex-Bereich längstens 1 Jahr ja Prüfbefund
El. Anlagen inkl. Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, ordnungsgemäßer
Zustand hinsichtlich der Explosionssicherheit
3 Jahre ja Prüfbefund
Elektrische Geräte ortsveränderlich in Betrieben und Werkstätten Wiederkehrend
(empfohlen alle 3 Jahre)
ja Prüfbefund
Elektrische Geräte ortsveränderlich auf Baustellen längstens 1 Jahr ja Prüfbefund
Photovoltaikanlagen Wiederkehrend
(empfohlen alle 3 Jahre)
ja Prüfbefund

Welches Prüfintervall trifft auf Ihren Betrieb zu?

Lassen Sie uns das herausfinden

5 Jahre generell,

10 Jahre für eine elektrische Anlage, die nur geringen Belastungen ausgesetzt ist,

3 Jahre in explosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen, in denen explosionsgefährliche Arbeitsstoffe verwendet werden,

1 Jahr in diesen Bereichen, im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung laut ESV 2012 § 9 Abs. 3 Z 1.