Elektrotechnische Überprüfungen
Gesetzliche Prüfpflichten – Wir kümmern uns darum.
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Objekt | Intervall | Verpflichtender Vermerk? |
---|---|---|
El. Anlagen in Arbeitsstätten | längstens 10/5/3/1 Jahre) | ja Prüfbefund |
Blitzschutzanlage: ordnungsgemäßer Zustand | längstens 3 Jahre | ja Prüfbefund |
Blitzschutzanlage im Ex-Bereich | längstens 1 Jahr | ja Prüfbefund |
El. Anlagen inkl. Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich der Explosionssicherheit |
3 Jahre | ja Prüfbefund |
Elektrische Geräte ortsveränderlich in Betrieben und Werkstätten | Wiederkehrend (empfohlen alle 3 Jahre) |
ja Prüfbefund |
Elektrische Geräte ortsveränderlich auf Baustellen | längstens 1 Jahr | ja Prüfbefund |
Photovoltaikanlagen | Wiederkehrend (empfohlen alle 3 Jahre) |
ja Prüfbefund |
Welches Prüfintervall trifft auf Ihren Betrieb zu?
Lassen Sie uns das herausfinden
5 Jahre generell,
10 Jahre für eine elektrische Anlage, die nur geringen Belastungen ausgesetzt ist,
3 Jahre in explosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen, in denen explosionsgefährliche Arbeitsstoffe verwendet werden,
1 Jahr in diesen Bereichen, im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung laut ESV 2012 § 9 Abs. 3 Z 1.