Sicherheit für Ihren Betrieb

Meldepflichten von Beinaheunfällen ?
Unsinn? – oder doch nicht?

Viele Arbeitsunfälle entstehen dadurch, dass erste Alarmzeichen nicht beachtet und Gefahrenquellen wohl bemerkt, aber nicht gemeldet werden, so dass sie auch nicht beseitigt werden können.

BEISPIEL:

Ein Arbeitnehmer stürzt wegen einer Bodenunebenheit, verletzt sich dabei aber nicht.

Außer der betreffenden Person erfährt also niemand von dem Ereignis das „beinahe“ zu einer Verletzung geführt hätte.
Zur Meldung von Ereignissen, die beinahe zu einem Arbeitsunfall geführt hätten, ist aber jeder Arbeitnehmer verpflichtet.
Damit wird erreicht, das Gefahrensituationen erkannt und beseitigt werden, noch bevor Sie zu einem Unfall führen.

Die Meldung hat sowohl an den zuständigen Vorgesetzten sowie gegebenenfalls an die Sicherheitsfachkraft und an die Sicherheitsvertrauensperson zu erfolgen.

Die Meldung solcher Ereignisse verpflichtet den Arbeitgeber dann dazu, unverzüglich Maßnahmen zu setzen, die für die Zukunft eine Wiederholung ausschließen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden ist, die „Beinahe Unfälle“ zu analysieren und daraus umgehend die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Im Zusammenhang mit der Setzung von Maßnahmen im Hinblick auf einen „Beinahe Unfall“ ist auch die Unterweisung der davon betroffenen Arbeitnehmer
über die bestehenden betrieblichen Gefahren zu wiederholen.